Häufig gestellte Fragen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Schulen, Kitas, Vereine, Verbände, Kommunen und Initiativen, die Projekte für Kinder und Jugendliche in Bielefeld und der Region umsetzen. Private Einzelpersonen können in der Regel keinen Antrag stellen.
Gefördert werden Vorhaben, die Teilhabe, Inklusion und Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen stärken. Dazu gehören Angebote in Bildung, Kultur, Sport, Freizeit und demokratischer Mitbestimmung – besonders dort, wo Barrieren abgebaut werden sollen.
Ja. Der Fokus liegt auf Bielefeld und der Region. Projekte sollen vor Ort Wirkung entfalten und junge Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld erreichen.
Die Stiftung arbeitet mit drei Formaten: Mikroförderung für kleine, schnell umsetzbare Vorhaben, Projektförderung für größere, strukturell wirksame Projekte sowie Eigene Stiftungsprojekte, die gemeinsam mit Partner*innen entwickelt werden.
Die Höhe hängt vom jeweiligen Programm und vom konkreten Vorhaben ab. Orientierungswerte und Kriterien finden Sie in den Steckbriefen zu Mikroförderung, Projektförderung und Eigenen Projekten auf der Seite Förderprogramme bzw. in der Downloadsammlung.
Das richtet sich nach dem Förderprogramm. Mikroförderungen sind oft laufend möglich, größere Projektförderungen können an Ausschreibungsfenster gebunden sein. Aktuelle Hinweise stehen bei den jeweiligen Förderangeboten.
In der Regel benötigen wir eine kurze Projektbeschreibung, Angaben zu Träger und Zielgruppe, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie die für das jeweilige Programm vorgesehenen Formulare. Details entnehmen Sie bitte den Steckbriefen und Vorlagen zum Download.
Der Stiftungsvorstand prüft die Anträge anhand der Stiftungsziele und der Programmkriterien. Bewertet werden unter anderem Passung zur Zielgruppe, erwartete Wirkung, Umsetzbarkeit sowie – soweit vorgesehen – Kooperations- und Nachhaltigkeitsaspekte.